Informationen zur Steuerberaterprüfung

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Die wesentlichen Informationen rund um die schriftliche und die mündliche Steuerberaterprüfung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte stimmen Sie Ihren Kenntnisstand jeweils rechtzeitig vorher mit den allgein zugänglichen Informationen und den Veröffentlichungen auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer ab - nur diese kann verbindliche Informationen erteilen. Die Zuständigkeit der Steuerberaterkammer richtet sich nach Ihrem Tätigkeitsort (Dienstort), ersatzweise nach dem Wohnort, sofern Sie derzeit nicht erwerbstätig sind.

 

Bitte beachten Sie, dass verbindliche Angaben nur den Bekanntmachungen der jeweils für Sie zuständigen Steuerberaterkammer entnommen werden können. Maßgebend ist grds. der Bezirk der Kammer, in dem sich Ihre Arbeitsstätte befindet, falls Sie gerade keiner Beschäftigung nachgehen, ist Ihr Wohnsitz maßgebend.

Für Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Service des BMJ