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Dem Abakus Studienkonzept
folgend, sind im Steuerkolleg nur Dozenten(innen) mit
fachübergreifender Kompetenz für Sie im Einsatz, um Ihnen Zusammenhänge
auch fach- und einzelgesetzübergreifend darlegen zu können.
Denn Sie sollten das, was von Ihnen in der Prüfung gefordert
wird, auch von Ihrem(r) Dozenten(in) erwarten können.
Dabei übersehen wir nicht, dass es im heutigen deutschen
Steuerrecht niemanden mehr gibt, der aus dem Stegreif alle Details und
Finnessen sowie sämtliche Falllösungen perfekt darlegen kann, versichern
Ihnen aber, ggf. offen gebliebene Fragen bis zur nächsten Studieneinheit
anhand von BFH-Rechtsprechung oder einschlägiger Literatur zu klären.
Dessen ungeachtet vergessen wir den für die Prüfung geltenden
Grundsatz nicht, dass Sie in Zweifelsfällen der Sichtweise der Finanzverwaltung
zu folgen haben. In der Praxis wird dies naturgemäß auch mal ganz anders zu
sehen sein.
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