Bitte beachten Sie, dass verbindliche Angaben nur den Bekanntmachungen der jeweils für Sie zuständigen Steuerberaterkammer entnommen werden können. Maßgebend ist grds. der Bezirk der Kammer, in dem sich Ihre Arbeitsstätte befindet, ersatzweise erfolgt eine Anknüpfung an Ihren Wohnsitz.
Für Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Service des BMJ
Die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) finden Sie unter diesem Link!
Das vollständige Steuerberatungsgesetz können Sie hier aufrufen.