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PRÜFUNGSVERLAUF |
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Einladung zur schriftlichen Prüfung:
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Den zur Steuerberaterprüfung zugelassenen Bewerber/ Bewerberinnen werden Einladungen für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung zugesandt.
Diesem Schreiben ist die Zuweisung des Prüfungsortes und -raumes zu entnehmen.
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Ablauf der schriftlichen Prüfung
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Dienstag: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (insb. AO, FGO, USt, ErbSt)
Mittwoch: Ertragsteuern (insb. ESt, KSt, GewSt)
Donnerstag: Buchführung und Bilanzwesen
- jeweils 6 Stunden -
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Prüfungsergebnis:
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Die Mitteilung des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung wird i.d.R. im darauf folgenden Januar versandt. Telefonische Anfragen sind meist zwecklos und werden nicht beantwortet.
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Ausschluss von der mündlichen Prüfung
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Der Bewerber ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wenn die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung 4,5 übersteigt; er hat die Prüfung nicht bestanden, vgl. § 25 DVStB.
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