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HILFSMITTEL
 

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung 2009 und die hierfür als Hilfsmittel zugelassenen Textausgaben

Vom 19. Januar 2009

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2009 und der Eignungsprüfung 2009 findet bundeseinheitlich vom
6. bis 8. Oktober 2009

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Nährers regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2009 und der Eignungsprüfung 2009 werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden die Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien:


 
Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
Umsatzsteuergesetz,
Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
Außensteuergesetz,
Investitionszulagengesetz,
Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
Steuerberatungsgesetz.



 

Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2009 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2008 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sofern bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand maßgeblich ist, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.

Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen.

Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.

- ohne Gewähr -

nähere Einzelheiten auf den Websites der StB-Kammern